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Gefährdungsbeurteilungen

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Die neue BetrSichV ist am 01. Juni 2015 in Kraft getreten; die bis dahin gültige BetrSichV vom 03. Oktober 2002 gilt damit nicht mehr. Zentrales Ziel der neuen BetrSichV sollte eine Rechtsvereinfachung sein sowie die Verstärkung und Erhöhung der Eigenverantwortung der Betreiber sicherstellen.

Eine wesentliche Neuerung der Verordnung ist der Entfall des bislang gültigen Bestandsschutzes für ältere Aufzugsanlagen.

 

Unsere Gefährdungsbeurteilungen enthalten folgende Leistungsbestandteile:

  • Ermittlung der Gefährdungen anhand der Prüfliste der EN81-80
  • Festlegung der Prüffristen für die wiederkehrenden ZÜS-Prüfungen
  • Begutachtung des Gesamtzustands und der Wartungsqualität
  • Empfehlung über durchzuführende Maßnahmen
  • Berechnung der notwendigen Investitionskosten
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Anspruchsvolle Individuallösung für jedes Objekt !

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