Gefährdungsbeurteilungen
Die neue BetrSichV ist am 01. Juni 2015 in Kraft getreten; die bis dahin gültige BetrSichV vom 03. Oktober 2002 gilt damit nicht mehr. Zentrales Ziel der neuen BetrSichV sollte eine Rechtsvereinfachung sein sowie die Verstärkung und Erhöhung der Eigenverantwortung der Betreiber sicherstellen.
Eine wesentliche Neuerung der Verordnung ist der Entfall des bislang gültigen Bestandsschutzes für ältere Aufzugsanlagen.